Kinder und Frauen, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten geworden sind, bedürfen in besonderem Maße auch des Schutzes und der Fürsorge des Gerichts. Die Möglichkeiten der Gerichte, die regelmäßig erst im Zusammenhang mit der Hauptverhandlung in Kontakt mit diesen Zeugen kommen, sind dabei beschränkt. Die Betreuung der Zeugen im Vorfeld ist auch eine Aufgabe, die den Gerichten vom Gesetz aus guten Gründen nicht zugewiesen wurde. Für die Betreuung im Vorfeld kann deshalb nur auf die Organisationen verwiesen werden, die sich unter anderem dieser Aufgabe gestellt haben. Das Gericht kann sich nur bemühen, die Zeugen im Rahmen der Planungen und der Durchführung der Hauptverhandlung möglichst schonend zu behandeln.

Hinweis für Sorgeberechtigte kindlicher Zeugen

Die Aussage beim Gerichtstermin stellt für Ihr Kind, welches durch das Strafverfahren ohnehin schon stark beeinträchtigt wurde, eine weitere Belastung dar. Die Gerichte sind immer bemüht, alles nur mögliche zu unternehmen, um Ihrem Kind die Aussage als Zeuge in der Gerichtsverhandlung zu ersparen. Dies gelingt leider nicht immer, vor allem dann nicht, wenn der Angeklagte die Tat bestreitet.

Möglicherweise braucht Ihr Kind in dieser Situation fachkundige Hilfe, damit es sich mit seinen Ängsten und Fragen nicht allein gelassen fühlt. Diese Hilfe wird für Ihr Kind vor, während und nach der Gerichtsverhandlung im Rahmen eines Zeugenbetreuungsprogramms von verschiedenen Fachberatungsstellen angeboten. Diese Fachberatungsstellen sind mit erfahrenen und psychologisch geschulten Kräften besetzt, stehen in Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Gericht und können Sie auch beraten, ob ggf. auch die Hilfe eines Rechtsanwaltes für Ihr Kind erforderlich ist. Die Fachberatungsstellen Ihres Wohnortes leisten ihre Hilfestellung im Übrigen unentgeltlich.

Hier finden Sie einige Fachberatungsstellen:

  • Neue Wege – Kinderschutzambulanz  Alexandrinenstr. 9, 44791 Bochum  Tel.: 0234 503669 und 0234 503674
  • Wildwasser Bochum e.V. –Verein gegen sexuelle Gewalt  An den Lothen 7, 44892 Bochum  Tel.: 0234 297666
  • Ärztliche Beratungsstelle für Misshandlungen und Vernachlässigungen von Kindern e.V., Vestische Kinderklinik  Lloydstr. 5, 45711 Datteln Tel.: 02363 64444
  • Schattenlicht Albert-Klein-Str. 1, 44628 Herne Tel.: 02323 981198

Erwachsene Zeuginnen

Der Hinweis für kindliche Zeugen gilt sinngemäß auch für erwachsene Zeuginnen, die sich auch an die vorgenannten Fachberatungsstellen wenden können.

Zeugenzimmer

Kinder--und-Zeugenzimmer Quelle: Amtsgericht Bochum

Für kindliche Zeugen und ihre Begleitung sowie auch für erwachsene Zeuginnen gibt es im A-Gebäude in der Nähe der Sitzungssäle das besonders eingerichtete Zeugenzimmer A.1.02. Dieses Zimmer wurde eingerichtet, um u.a. Kontakte mit dem Angeklagten oder anderen Prozessbeteiligten auf dem Gerichtsflur zu vermeiden. Achten Sie hierzu bitte auch auf den Hinweis bei Ihrer Ladung.