Sie können direkt beim Amtsgericht (persönlich vor Ort oder schriftlich) einen Grundbuchauszug beantragen; die Gebühr beträgt 20,- € für einen beglaubigten und 10,- € für einen unbeglaubigten Auszug. In jedem Fall muss ein berechtigtes Interesse dargelegt werden. Informationen hierzu gibt es auf der Seite Grundbuchamt.
Auf die von kommerziellen / privaten Anbietern für die Vermittlung von Grundbuchauszügen erhobenen Kosten hat das Amtsgericht keinen Einfluss.
Die Beantragung eines Grundbuchauszuges ist auch durch Dritte möglich, wenn der Dritte über eine Vollmacht von Ihnen verfügt und diese der Grundbuchabteilung des Amtsgerichts vorlegt.
Soweit Ihnen von kommerziellen / privaten Anbietern online / im Internet die Beschaffung eines Grundbuchauszuges ohne eine solche Vollmachterteilung angeboten wird, könnte es sich um ein unseriöses Angebot handeln.