Es gelten bzgl. des Bürgerservices folgende Regeln: 

Soweit es Ihnen möglich ist, verzichten Sie bitte auf einen persönlichen Besuch und regeln Sie Ihre Angelegenheiten auf schriftlichem oder telefonischem Weg. 

Der Bürgerservice des Amtsgerichtes Bochum ist während der Sprechzeiten telefonisch für Sie zu erreichen unter folgenden Telefonnummern:


0234 9674043 und 9674045

Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, ist es erforderlich einen Termin zu vereinbaren. Klicken Sie dafür hier.

Beratungshilfe kann schriftlich, sowie persönlich beantragt werden. Nutzen Sie für schriftliche Anträge bitte das entsprechende Antragsformular.

Ein persönlicher Antrag kann nur nach vorheriger Terminbuchung gestellt werden. Nutzen Sie hierfür bitte die Online-Terminbuchung.

Sollten hierbei Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an die oben genannte Telefonnummer.

Vollstreckungsschutzanträge, Anträge auf Betreuung, familienrechtliche Anträge, etc. sind nach Möglichkeit schriftlich zu stellen. Möchten Sie einen solchen Antrag persönlich stellen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Eine Online-Buchung von Terminen für diese Art von Anträgen ist derzeit nicht möglich.

Für Eilanträge ist der Bürgerservice weiterhin während der Öffnungszeiten verfügbar. Sollten Sie einen Eilantrag stellen wollen, kündigen Sie dies bitte nach Möglichkeit vorher unter der Telefonnummer 0234 967 4043 oder 0234 967 4045 an.

Bitte kündigen Sie sich nach Möglichkeit auch hier vorher telefonisch an unter der Telefonnummer:

0234 9674003


Bzgl. Nachlassangelegenheiten gelten folgende Besonderheiten:

Soweit es Ihnen möglich ist, verzichten Sie auch hier bitte auf einen persönlichen Besuch und regeln Sie Ihre Angelegenheiten auf schriftlichem oder telefonischem Weg.

Zur Kontaktaufnahme bzw. Terminsvereinbarung beachten Sie bitte die Hinweise der Nachlassabteilung.

Das Nachlassgericht des Amtsgerichtes Bochum ist während der Sprechzeiten telefonisch für Sie zu erreichen unter folgenden Telefonnummern:

BuchstabeTelefonnummer
A-C, N 0234 967 4080
H-K 0234 967 4048
L, M, P-R 0234 967 4049
O, S-V, Z 0234 967 4050
D-G, W 0234 967 4047

Alle anderen Angelegenheiten sollten und können möglichst auf schriftlichem Wege erfolgen.

Im Übrigen gilt:

Aus Gründen des Infektionsschutzes besteht ab sofort im Justizzentrum Bochum die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Anordnung gilt im Bereich der Verkehrsflächen, der - nicht öffentlich betriebenen - Kantine (außerhalb des Sitzplatzes) sowie in Bereichen, wo Abstände nicht sicher eingehalten werden können oder mehrere Personen gleichzeitig auf relativ engem Raum zusammenkommen (Schulungs-/Besprechungs-/ und Aufenthaltsräume etc.).

Bei der Einlasskontrolle ist ein entsprechender Schutz auf Aufforderung abzunehmen. In den Sitzungen gelten die Anordnungen der Vorsitzenden.

Keinen Zutritt in das Gerichtsgebäude erhalten Besucher, die Symptome einer Corona Erkrankung zeigen oder innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten. Sollte dies auf Sie zutreffen, nehmen Sie bitte im Falle einer Ladung telefonisch Kontakt zum Gericht auf. 

Im Übrigen gilt:

    • Reichen Sie Anträge nach Möglichkeit schriftlich – per Post, Telefax oder über den Hausbriefkasten – ein.
    • Persönliche Vorsprachen sollten nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
    • Halten Sie im Gebäude mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen.
    • Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, wo es die Prozessordnung so vorsieht. Informationen zu konkreten Terminen können auch der Rubrik „Sitzungstermine“ der Webseite des Landgerichts entnommen werden.
    • In den Verhandlungssälen wird für ausreichend Abstand zwischen den Anwesenden oder andere Schutzvorrichtungen gesorgt. Deshalb finden auch deutlich weniger Zuschauer in den Sälen Platz.
    • Im Gebäude des Landgerichts stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. 
    • Bitte beachten Sie die Hinweise und Aushänge auf den Verkehrsflächen und in den Sitzungssälen.