Weitere anerkannte Gütestellen von Rechtsanwälten/-innen, Notaren/-innen und anderen für Bochum

Außergerichtliche Streitschlichtung kann auch durch weitere anerkannte Gütestellen erfolgen.
Die Anerkennung weiterer Gütestellen durch die Landesjustizverwaltung erfolgt im Einzelfall.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in §§ 45 - 52 JustG NRW geregelt.
Folge der Anerkennung einer Streitschlichtungseinrichtung als Gütestelle ist:
  1. durch die Geltendmachung eines Anspruchs bei der Gütestelle wird die Verjährung gemäß § 204 Absatz 1 Nummer 4 BGB gehemmt
  2. aus Vergleichen, die vor einer solchen Gütestelle geschlossen wurden, kann gemäß § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO die Zwangsvollstreckung betrieben werden
  3. die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung gemäß §§ 53 - 55 JustG NRW kann vor den anerkannten Gütestellen durchgeführt werden.
Kosten:
Die Kosten des Schlichtungsverfahrens vor diesen Gütestellen ergeben sich aus den jeweiligen Kostenordnungen der entsprechenden Gütestellen. Die Kosten unterscheiden sich von denen beim Schiedsamt.
Adressen:
Zuständig für Landgerichtsbezirk Bochum :
LL.M. Taxation, M.A. C. A. Reinhard Goldbeck
Beisinger Weg 1 a
45657 Recklinghausen
Tel.-Nr.: 02361 17448
Telefax: 02361 17454
E-Mail: car-goldbeck@online.de
Rechtsanwalt Reinhard Goldbeck
Schubertstr. 10
45657 Recklinghausen
Rechtsanwältin Birgit Leonhardt
Castroper Straße 189
44791 Bochum
Tel.-Nr.: 0234 3255860
Telefax: 0234 9799048
E-Mail: Leonhardbirgit@gmx.de
RA Prof. Dr. Michael Sattler LL.M.
Bongardstraße 25
44787 Bochum
Tel.-Nr.: 0234 610577-0
Telefax: 0234 610577-10
E-Mail: mail@leones.legal

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

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