Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Amtsgerichts.

Bitte beachten Sie, dass Kostenrechnungen nicht von Richter/innen unterschrieben werden und die Zahlungsfrist mehr als 3 Werktage beträgt!

In Zweifelsfällen können Sie sich jederzeit durch eine telefonische Auskunft rückversichern.