Geldscheine und -münzen Quelle: Amtsgericht Bochum

Die Zahlstelle nimmt Einzahlungen von Vorschüssen, Gerichtskosten und Geldstrafen entgegen. Außerdem zahlt sie in der Regel auch Zeugenentschädigungen aus. Die Erstattung von Auslagen regelt das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG).

Die Zahlstelle des Amtsgerichts Bochum befindet sich in Zimmer F.0.02 im Erdgeschoss und ist während der Sprechzeiten des Gerichts geöffnet (montags bis mittwochs und freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr). Neben der Barzahlung besteht die Möglichkeit, bargeldlos mittels EC-Card zu bezahlen.

Bei der Überweisung ist als Verwendungszweck stets das Kassen- oder Aktenzeichen anzugeben.

Gerichtgebühren können zudem mittels elektronischer Kostenmarke im Internet externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab gezahlt werden. Dies ist insbesondere für eilbedürftige Verfahren vorgesehen, die eines Kostenvorschusses bedürfen. Eine Zahlung mit der Elektronischen Kostenmarke ist dagegen nicht für Forderungen geeignet, für die bereits gerichtliche Kostenrechnungen ausgestellt wurden.