Topp-Meldungen
Warnung vor Betrugsversuchen – Gefälschte Kostenrechnungen in Handelsregisterangelegenheiten im Umlauf
Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister. Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Amtsgerichts. Bitte beachten Sie, dass Kostenrechnungen nicht von Richter/innen unterschrieben werden und die Zahlungsfrist mehr als 3 Werktage beträgt! In Zweifelsfällen können Sie sich jederzeit durch eine telefonische Auskunft rückversichern.
Neuer Online-Service für Beratungshilfe
Auf der Website "Justiz Services" können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen. Mit einem "Vorab Check" können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Gefälschte Insolvenzeröffnungsbeschlüsse
Achtung Betrugsversuche - Derzeit werden insbesondere Firmen von vermeintlichen Insolvenzverwaltern, die einen gefälschten Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts Köln beifügen und Kaufposten anbieten, kontaktiert. Über www.insolvenzbekanntmachungen.de haben Sie die Möglichkeit zu prüfen, ob es sich tatsächlich um einen existierenden Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts Köln handelt.
Aktuelle Warnung!!!
Warnung - Eine angeblich beim Amtsgericht Bochum tätige Obergerichtsvollzieherin Dr. Michaela Haase verschickt aktuell E-Mails, die sog. Pfändungsbeschlüsse und Zahlungsaufforderungen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Gerichtsvollzieherin beim Amtsgericht Bochum unter diesem Namen arbeitet. In Zweifelsfällen überzeugen Sie sich durch Rückruf von der Richtigkeit der telefonischen Angaben. Zudem gibt es Betrugsversuche im Namen der - Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), der - Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der - EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Hierbei wird ein/e Gerichtsvollzieher/in eines Amtsgerichts als Vollstreckungsorgan genannt. Dabei werden Zahlungsaufforderungen nebst einer Rechnung mit einer nicht-deutschen IBAN versendet. In Zweifelsfällen überzeugen Sie sich durch Rückruf bei den o.g. Unternehmen von der Richtigkeit der Angaben.
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07.05.2025