Zahlungen richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens auf eines der beiden Konten der Zahlstelle des Amtsgerichts Bochum:


Postbank Bochum
IBAN          DE66 4401 0046 0000 1904 62
BIC            PBNKDEFF


Deutsche Bundesbank Filiale Bochum
IBAN     DE79 4300 0000 0043 0015 10
BIC       MARKDEF1430

Für Hinterlegungssachen gilt eine abweichende Bankverbindung. Das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) als Hinterlegungskasse lautet:

Deutsche Bundesbank (Filiale Dortmund)
IBAN   DE57 4400 0000 0041 0015 10
BIC     MARKDEF1440

Geben Sie als Verwendungszweck bitte das Hinterlegungsgericht und Ihr Hinterlegungsaktenzeichen an (z.B. Amtsgericht Bochum 4 HL 125/2018).

Bitte beachten Sie, dass es für Zahlungen in Zwangsversteigerungssachen besondere Regelungen gibt. Zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen benutzen Sie bitte ausschließlich das Sonderkonto der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) bei der

Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
IBAN     DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC       WELADEDD

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022