Oeffnungszeiten Quelle: Justiz NRW

Für Ihre Anliegen, Anträge, Eingaben etc. gelten beim Amtsgericht Bochum folgende Sprechzeiten:

Wochentag/e

vormittags

nachmittags

montags bis mittwochs und freitags

08:30 Uhr - 12:30 Uhr

keine Sprechzeiten

donnerstags

Keine Sprechzeiten

12:00 Uhr - 16:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

 

Beim Amtsgericht Bochum gilt die gleitende Arbeitszeit und viele Mitarbeiter/innen arbeiten in Teilzeit. Sie sind daher außerhalb der Sprechzeiten häufig nicht anwesend. Außerhalb der Sprechzeiten ist in Ihrem eigenen Interesse eine vorherige Terminvereinbarung mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll und dringend zu empfehlen, um vergebliche Besuche des Amtsgerichts zu vermeiden.

Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich, bitte wenden Sie sich bei Fragen ggf. an das Personal in der Eingangskontrolle.

 

Der Bürgerservice Amtsgericht ist während der Sprechzeiten geöffnet.

Das Dienstgebäude ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass in diesen Zeiten das Gebäude zwar geöffnet ist, für Ihre Anliegen, Anträge, Eingaben etc. sind jedoch grundsätzlich die oben genannten Sprechzeiten maßgeblich.

 

Die Schalterstunden der Zahlstelle Bochum  finden Sie in der Navigation auf der Startseite unter "Aufgaben/Abteilungen/Zahlstelle".

Hinweis auf Nachtbriefkasten

Neben den Eingangstüren an der Josef-Neuberger-Str. 1 (Ecke Ostring) befindet sich ein Nachtbriefkasten.externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Die dort eingeworfene Post wird automatisch danach sortiert, ob sie vor oder nach 24:00 Uhr eingeworfen worden ist. Dieses ist für Sie wichtig, falls Fristen eingehalten werden müssen.