InhaltRechtsantragsstelle und BeratungshilfeJedes Amtsgericht hat eine Rechtsantragsstelle, die direkte, praktische Hilfe bei der Stellung von Anträgen bei Gericht bietet und Berechtigungsscheine für Beratungshilfe erteilt. Die rechtliche Hilfe kann nur in einer kurzen Information unter Hinweis auf die entsprechenden Gesetzesvorschriften gegeben werden. Eine rechtliche ausführliche Beratung ist jedoch gesetzlich nach dem Beratungshilfegesetz den Rechtsanwälten vorbehalten und darf und kann daher nicht erfolgen. Seit dem 01.02.2011 ist die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Bochum in den neuen Bürgerservice integriert. Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten
Im übrigen wird auf das nachstehende Merkblatt für Beratungshilfe verwiesen.
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© Die Direktorin des Amtsgerichts, Bochum, 2012